DKG zum Krankenhausgipfel 2022

Nach der Pandemie: Krankenhäuser fordern Verantwortung der Politik bei Reformen ein

16.03.2022 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat am 16. März auf ihrem Krankenhausgipfel in Berlin über die Zukunft der Krankenhausfinanzierung und die Lösung des Pflegepersonalmangels diskutiert.

Um die flächendeckende Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung auch in Zukunft zu sichern, fordert die DKG ein Umdenken, sowohl in der Finanzierung als auch in der sektorenübergreifenden Organisation. Die Pandemie hat gezeigt, dass das Fallpauschalensystem deutlich reformiert werden muss, um den zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Auch die anhaltende Problematik ausbleibender Investitionskostenfinanzierung muss die Politik dringend angehen. In der Versorgung müssen die Krankenhäuser ihre ambulanten Potentiale den Patienten zur Verfügung stellen können und dürfen. Hier müssen Hürden abgebaut werden, denn gerade in Regionen, in denen die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich immer schwieriger wird, können Krankenhäuser die Lücken füllen. „Doch die ambulanten Potentiale sind keine Lückenfüller. Die Krankenhäuser brauchen die Möglichkeit, im Interesse der Patienten bislang stationär erbrachte Leistungen zukünftig auch ambulant zu erbringen (= ambulant-klinische Leistungen). Dazu gehören aus unserer Sicht Krankenhausleistungen, die die Ausstattung und den multiprofessionellen Hintergrund des Krankenhauses benötigen. Die Vergütung dieser ambulant-klinischen Leistungen kann, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, über Hybrid-DRGs erfolgen, die sich an der bisherigen stationären Vergütung orientieren. Dies ist auch zugleich Chance, den sektorenübergreifenden Versorgungsansatz zu fördern, denn Kliniken sollen mit niedergelassenen Ärzten kooperativ zusammenarbeiten können. Das zeigt, wir sind offen und bereit für Veränderungen. Wir fordern aber von der Politik auch Respekt und Anerkennung für herausragende Leistungen in der Spitzenmedizin ebenso wie für die enormen Anstrengungen bei der wohnortnahen Versorgung und dem Aufrechterhalten von Notfallstrukturen auch im ländlichen Raum. Die großen krankenhauspolitischen Reformen sollen in einer Regierungskommission vorbereitet und dann in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe abgestimmt werden, so heißt es im Koalitionsvertrag. Eine solche Regierungskommission muss vor allem den Konsens zwischen Politik, den betroffenen Akteuren und der Gesellschaft organisieren. Denn wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Konsensproblem. Wir stehen bereit für Reformen, erwarten aber auch, dass wir an dieser geplanten Regierungskommission beteiligt werden“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß in seiner einleitenden Rede...

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