Corona-Pandemie in Thüringen: Verpflichtende Schutzmaßnahmen und Beschränkungen müssen auch über den 31.03.2022 hinaus in Thüringen bestehen bleiben
Kliniken sehen keinen Anlass für Entwarnung

Erfurt, 31.03.2022 – Die Thüringer Krankenhäuser fordern, dass der Thüringer Landtag heute eine kluge Entscheidung trifft: Die verpflichtenden Schutzmaßnahmen müssen angesichts von Rekord-Inzidenzwerten in Thüringen, einer weiterhin vergleichsweise niedrigen Impfquote und infolge einer anziehenden Hospitalisierungsrate in den Kliniken zum Schutze der gesamten Thüringer Bevölkerung bestehen bleiben. Es gibt keinen Grund für eine Entwarnung: Die Pandemie kann nur gemeinsam besiegt und mit strengen Regularien in den Griff bekommen werden.

Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen weist angesichts einer sich zuspitzenden Situation in den Thüringer Kliniken auf das dringende Erfordernis hin, dass die bisherigen länderspezifischen Festlegungen der Corona-Schutzverordnung auch über den 31.03.2022 hinaus bestehen bleiben.

„Die Bundespolitik hatte leider nicht den Mut, allgemeinverbindliche Regelungen für die Länder zu erlassen. Nun liegt die Verantwortung bei den Ländern. Die Thüringer Krankenhäuser erwarten, dass sie von der Politik unterstützt werden, in dem die bisherigen Maßnahmen in Thüringen vom Landtag auch über den 31.03.2022 hinaus verlängert werden“, fasst Dr. Gundula Werner, Vorstandsvorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. und zugleich Geschäftsführerin des Klinikums Altenburger Land, die Erwartungshaltung der Kliniken vor der heutigen entscheidenden Plenarsitzung des Thüringer Landtags zusammen...

Merken
Hier klicken

Um nach oben zu gelangen

Wir nutzen Cookies und Scripts auf unserer Website. Einige davon sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und dein Nutzererlebnis mit ihr zu verbessern.
Die Widerrufsmöglichkeit befindet sich in der Datenschutzerklärung.  Individuell anpassen. Individuell anpassen.
Alle Akzeptieren
schließen