DKG zur Unterzeichnung des AOP-Vertrags

Ambulante Versorgungsmöglichkeiten an den Krankenhäusern müssen weiter ausgebaut werden

Berlin, 4. Januar 2023 – Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben zentrale Weichenstellungen getroffen, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Dazu einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf die Weiterentwicklung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) und unterzeichneten den aktualisierten AOP-Vertrag. Damit gehen sie einen wichtigen Schritt, um das ambulante Potential der Kliniken besser zu nutzen. 208 neue OPS-Kodes sind im Katalog enthalten. Für Patientinnen und Patienten ergeben sich nunmehr fast 3100 Leistungen, die vor allem ambulant im Krankenhaus, aber auch im niedergelassenen Bereich durchgeführt werden können...

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