DKG zur Investitionskostenfinanzierung der Kliniken

Länder kommen erneut ihrer Pflicht zur Krankenhaus-Finanzierung nicht nach

Berlin, 16. Februar 2023 – Die Bundesländer sind auch im zweiten Pandemiejahr 2021 nicht ihrer Pflicht zur auskömmlichen Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachgekommen. Das ergibt die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene jährliche „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern“. Dem ermittelten Investitionsbedarf von rund 6,7 Milliarden Euro standen demnach nur rund 3,3 Milliarden tatsächlich geleistete Zahlungen gegenüber. Im Vorjahr lag das Verhältnis bei rund 6,1 zu 3,2 Milliarden.

Das seit drei Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der Kliniken setzt sich damit fort. Die Bundesländer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Investitionen der Krankenhäuser in tatsächlicher Höhe zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. „Gerade Digitalisierung und klimagerechter Umbau stellen die Krankenhäuser in den kommenden Jahren vor große finanzielle Herausforderungen. Die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung zeigt sich schon jetzt in veralteten Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz. Die Politik muss hier dringend umdenken, vor allem, wenn sie es mit Digitalisierung und Klimaschutz ernstmeint“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß...

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