PRESSEMITTEILUNG der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen

LKHG zur Bund-Länder-Runde vom 29.06.2023:
Bund ignoriert eindeutiges Ländervotum zur Aufstockung der Finanzmittel für Krankenhäuser
Der kalte Strukturwandel geht weiter

Erfurt, 30. Juni 2023
Die Landeskrankenhaugesellschaft Thüringen (LKHG) kritisiert den Ausgang der heutigen Bund-Länder-Verhandlungen zur Krankenhausreform.

„Der kalte Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft wird weitergehen, besonders enttäuschend ist, dass der dringend benötigte Inflationsausgleich vom Bund nicht gewährt wird. Die Krankenhäuser werden mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten, die für eine weiterhin gute Patientenversorgung unausweichlich sind, allein gelassen“, so das Fazit der Vorstandsvorsitzenden des Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V., Dr. Gundula Werner anlässlich der Bund-Länder-Runde vom 29.06.2023. Für diese Entwicklung trägt der Bund die alleinige Verantwortung.

Diese Entwicklung ist aus Sicht der LKHG deshalb sehr beunruhigend, da sich die Gesundheits-ministerinnen und -minister der Länder im Vorfeld der Sitzung gemeinsam auf Nachbesserungen des vom BMG vorgelegten Eckpunktepapiers verständigt und dies vorgelegt haben. Darin war auch die kurzfristige Einführung eines Vorschaltgesetzes bereits vor der Krankenhausreform enthalten, die auch die Aufstockung der Finanzmittel vorsah. „Die Länder tragen richtigerweise auch zukünftig die Verantwortung für die Krankenhausplanung, aber der Bund weigert sich, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass die gestiegenen Personal- und Sachkosten refinanziert werden“. Damit hält Bundesgesundheitsminister Lauterbach auch weiterhin sein zentrales Versprechen, die Krankenhäuser vom ökonomischen Druck der Fallpauschalen zu entlasten, nicht ein.“, so das ernüchternde Fazit von Dr. Gundula Werner.

Dabei ist die Ausgangslage in den ostdeutschen Bundesländern nochmal besonders zu betrachten. Bereits zu Beginn der 90er-Jahre wurde die Kliniklandschaft, so auch in Thüringen, neu aufgestellt und Strukturen wurden modernisiert. Darüber hinaus wurden in vielen Regionen Thüringens, insbesondere auch im ländlichen Raum, langjährige Kooperationen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich aufgebaut und fortgeführt. Dieses interdisziplinäre Zusammenspiel ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren für eine gut funktionierende ambulante und stationäre Versorgung. Auch aus diesem Grund hat die Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Bundesländer am 22.06.2023 in ihrem Beschluss hervorgehoben, dass die Besonderheiten der ostdeutschen Bundesländer und deren Versorgungsstrukturen bei der Krankenhausreform des Bundes mit in den Blick genommen werden müssen.

„Bereits etablierte gut funktionierende Versorgungsstrukturen dürfen durch die Krankenhausreform des Bundes nicht zur Disposition gestellt werden. Denn damit würde ein weiteres Versprechen des Bundesgesundheitsministers, er wolle mit der Reform die Qualität der Versorgung erhöhen, nicht gehalten.“, ergänzt Rainer Poniewaß, Geschäftsführer der LKHG.

Der Bundesgesundheitsminister macht es sich – auch angesichts eines Rekord-Haushaltes des Bundes von rund 500 Mrd. € - zu leicht, das einstimmige Votum seiner Amtskolleginnen und -kollegen aus den Bundesländern auf finanzielle Hilfen mit dem Hinweis auf fehlende Bundesmittel abzulehnen.

Die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten haben insbesondere in der Corona-Pandemie unter Beweis gestellt, wie wichtig sie als elementarer Bestandteil für eine gut funktionierende Versorgung sind. In der Corona-Pandemie hat sich die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die Krankenhäuser stets verlassen können. Nun benötigen die Krankenhäuser insbesondere in Anbetracht ihrer Finanzsituation entsprechende dauerhafte Unterstützung und keine zeitlich befristeten Hilfspakete.

„Wir fordern daher Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die Sorgen und Nöte der Krankenhäuser nun endlich ernst zu nehmen und mit einer besseren Finanzausstattung der Kliniken die Reform anzugehen. Zudem benötigen die Krankenhäuser dringend Planungssicherheit, insbesondere auch im Interesse der Beschäftigten und der Patientinnen und Patienten“, so das abschließende Fazit von Dr. Gundula Werner.

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