DKG zur Anhörung zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Datennutzung muss für Leistungserbringer verbessert werden

Berlin, 14. August 2023 – Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird der Versuch unternommen, die schon vorhandenen Daten für die Versorgungsverbesserung endlich zu nutzen. Dies begrüßen die Krankenhäuser ausdrücklich. Gleichzeitig warnen sie aber davor, den Kranken- und Pflegekassen zu ermöglichen, die Daten unkontrolliert zu nutzen. Das würde sowohl das Vertrauen der Versicherten zerstören, als auch die Kassen inhaltlich total überfordern.

Zunehmend digital erfasste Gesundheitsdaten für die Forschung und für die individuelle Gesundheitsversorgung effektiv zu nutzen, muss das Ziel politischen Handelns sein. Auch die Krankenhäuser könnten durch verbesserte Rahmenbedingungen für die Datennutzung die bei ihnen erbrachten Leistungen viel effektiver evaluieren, die Patientensicherheit weiter erhöhen, neues klinisches Wissen generieren und Versorgungsstruktur und Versorgungsprozesse bedarfsgerecht steuern. Gerade diese Potenziale von Gesundheitsdaten müssen erschlossen werden. Dazu ist es auch wichtig, bestimmte Restriktionen aufzuheben und die personenbezogenen Gesundheitsdaten besser nutzbar zu machen. ...

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