Wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser – Bundesratssitzung am 22.03.2024

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow,

die deutschen Krankenhäuser, auch im Freistaat Thüringen, befinden sich derzeit nach der Corona-Pandemie und in Anbetracht der geopolitischen Rahmenbedingungen in einer wirtschaftlichen Notlage. Viele von ihnen sind insolvenzgefährdet. Hinzu tritt die seit mehr als einem Jahr angekündigte Krankenhausreform, die unter anderem völlig undurchsichtige Finanzierungsbedingungen vorsieht. Selbst der Bundesgesundheitsminister scheint den geplanten Neuregelungen nicht zu vertrauen, sonst hätte er längst eine Auswirkungsanalyse vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund waren wir dankbar, dass der Bundesrat im November 2023 den Entwurf des Krankenhaustransparenzgesetzes – auch mit der Unterstützung des Freistaates Thüringen – in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, denn entgegen den Behauptungen des Bundesgesundheitsministers enthielt der Gesetzenzwurf keinerlei verbindliche Festlegungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser noch in diesem Jahr.

Umso mehr sind wir enttäuscht, dass der Freistaat Thüringen in der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 22. Februar 2024 nunmehr dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, obwohl dieser unverändert geblieben ist.

Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, werden sich in den nächsten Monaten in einigen Regionen Thüringens fragen lassen müssen, warum Sie nicht das in Ihrer Macht Stehende getan haben, um den kalten Strukturwandel der Krankenhauslandschaft, den die Bundesregierung durch die systematische Unterfinanzierung der Kliniken gerade bewusst forciert, für Thüringen abzuwenden.

Stattdessen haben Sie zugelassen, dass Thüringen aus falsch verstandener Parteisolidarität einem Gesetz zustimmt, welches Sie im November noch aus guten Gründen abgelehnt haben.

Um es deutlich zu sagen: Die Krankenhäuser können auf die vagen Versprechungen des Bundesgesundheitsministers nicht vertrauen, sie brauchen jetzt nachhaltige wirtschaftliche Hilfen. Bekommen sie diese nicht, werden viele von ihnen die Krankenhausreform gar nicht mehr erleben.

Wir fordern Sie daher auf, in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 gegen das Krankenhaustransparenzgesetz in der vorliegenden Fassung zu stimmen, um in letzter Minute dessen Ergänzung um klare und zuverlässige wirtschaftliche Hilfen für die Krankenhäuser zu erzwingen. Insbesondere geht es um eine basiswirksame Erhöhung der Landesbasisfallwerte und der Psychiatrieentgelte um 4% für das Jahr 2024.

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