DKG zu den aktuellen Aussagen des Bundesgesundheitsministers
Krankenhausreform erklärt keine Beitragssatzerhöhungen der GKV im kommenden Jahr
Berlin, 30. August 2024 – Zu den Aussagen des Bundesgesundheitsministers, dass die Beitragssatzsteigerungen der Gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr eine Folge seiner Krankenhausreform wären und notwendig seien, um die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Ga?:
„Es wäre schön, wenn die Erklärung des Bundesgesundheitsministers für die bevorstehenden Beitragssatzerhöhungen im kommenden Jahr korrekt wären und tatsächlich zur wirtschaftlichen Stärkung der Krankenhäuser eingesetzt würden. Dies ist jedoch nach allen bisher bekannten Reformentwürfen von Karl Lauterbach nicht der Fall.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz enthält keinerlei beitragssatzrelevante, finanzielle Unterstützungen für die Krankenhäuser im Jahr 2025. Im Gegenteil, der Minister verspricht in seinem Gesetzentwurf sogar Minderausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen von 330 Millionen Euro im Jahr 2025 und in den Folgejahren sogar Minderausgaben von jeweils 1 Milliarde Euro. Wie diese Prognosen in seinem vorliegenden Gesetzentwurf und seine jetzt wohl klingende öffentliche Erklärung zusammenhängen, weiß offensichtlich der Minister nur selbst. Die einzige überhaupt beitragssatzrelevante Komponente seiner Reform ist der auf zehn Jahre angelegte Transformationsfonds zur Finanzierung von zukünftigen Investitionen zur Strukturanpassung der Krankenhäuser. Dieser Transformationsfonds soll mit insgesamt 50 Milliarden Euro ausgestattet sein, wobei der Bundesgesundheitsminister den Krankenkassen und den Ländern die jeweils hälftige Finanzierung auferlegen möchte. Das bedeutet, dass die Krankenkassen frühestens ab dem Jahr 2026 2,5 Milliarden Euro an Strukturinvestitionen zu tragen haben. Diese 2,5 Milliarden Euro machen rechnerisch gerade einmal 0,138 Beitragssatzpunkte in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus und diese Ausgaben werden im kommenden Jahr ganz sicher noch nicht anfallen.
Wenn der Bundesgesundheitsminister jetzt Beitragssatzsteigerungen der Gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr, die weit höher liegen werden als 0,138 Prozent mit der Krankenhausreform und der Notwendigkeit, die Krankenhäuser wirtschaftlich zu stützen erklären möchte, muss es sich dabei um bisher noch unveröffentlichte Initiativen aus seinem Ministerium handeln.
Es wäre sehr erfreulich, wenn der Minister über die Sommerpause aufgrund seiner Rundreise durch viele Krankenhäuser die Einsicht gewonnen hätte, dass der kalte Strukturwandel aufgrund des finanziellen Ausblutens der Krankenhäuser in einigen Regionen zu schwerwiegenden Versorgungsengpässen führen könnte. Sollte Karl Lauterbach also für das Jahr 2025 den von uns lange geforderten Inflationsausgleich bei den Krankenhauserlösen in sein Gesetz schreiben wollen, begrüßen wir das ausdrücklich und unterstützen ihn mit konstruktiven Vorschlägen für diese dringend notwendige Maßnahme.
Sollte er dies aber wie bisher, trotz aller Forderungen aus den Bundesländern, von den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft und der Pflege verweigern, muss er sich eine andere Erklärung für seine Beitragssatzerhöhungen im kommenden Jahr überlegen und auch weiterhin die Verantwortung für den kalten Strukturwandel und das Wegbrechen wichtiger Versorgungsangebote für die Patientinnen und Patienten in der Krankenhauslandschaft tragen.“
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