Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 17.10.2024 mehrheitlich weitreichende Änderungen am Verfahren zur jährlichen Aktualisierung der Appendizes beschlossen. Dieser Beschluss wurde nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und tritt demnächst in Kraft.
MerkenHier klicken
Um nach oben zu gelangen