Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 17.10.2024 mehrheitlich weitreichende Änderungen am Verfahren zur jährlichen Aktualisierung der Appendizes beschlossen. Dieser Beschluss wurde nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und tritt demnächst in Kraft. 

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