DKG zur G-BA-Entscheidung zur PPP-RL
DKG erzielt im G-BA bedeutende Flexibilisierungen beim Personaleinsatz in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen
Berlin, 19. Juni 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am gestrigen Mittwoch, 18. Juni, einer inhaltlichen Novellierung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) zugestimmt, die über viele Monate hinweg zwischen der DKG und dem GKV-Spitzenverband verhandelt wurde.
„Unser Hauptkritikpunkt an der PPP-RL waren immer die starren, unflexiblen und kleinteiligen Personalvorgaben, die es den Kliniken erschweren, die Richtlinie einzuhalten. Durch die erzielte Flexibilisierung beim Personaleinsatz können die Kliniken die Vorgaben besser umsetzen“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Mit dem Kompromiss können die bisherigen bürokratischen Hürden reduziert und die Umsetzung der Richtlinie erleichtert werden. Besonders bedeutsam sind aus Sicht der DKG die Verbesserungen bei der Flexibilität des Personaleinsatzes, die den Kliniken mehr Spielraum beim Personaleinsatz bieten sowie die Nachweisführung erleichtern. So kann zukünftig im Bereich der pflegerischen Aufgabenerfüllung in größerem Umfang Assistenzpersonal eingesetzt werden, als dies bisher der Fall war. Für den Bereich der ärztlichen Aufgaben gibt es erstmals eine Öffnungsklausel zum Einsatz auch nichtärztlichen Personals.
„Diese Flexibilisierung bedeutet keinesfalls einen Rückschritt in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungsqualität, sondern bildet die Realität der vorhandenen Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen im Behandlungsprozess ab und war deshalb längst überfällig“, erläutert Dr. Gaß.
Neben der eigentlichen Richtlinie wurde in der Vergangenheit auch die Inkraftsetzung von Sanktionen bei Nichterfüllung der Personalmindestvorgaben immer wieder kontrovers diskutiert. Bisherige Auswertungen zeigen, dass es für viele Kliniken trotz aller Anstrengungen nur sehr schwer möglich ist, angesichts des Fachkräftemangels die zur Erfüllung der Richtlinie notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren. Um die Versorgung der psychiatrischen Patientinnen und Patienten durch Kapazitätseinschränkungen nicht zu gefährden, wurden mögliche Sanktionen deshalb auf Initiative der DKG wiederholt ausgesetzt. Um die novellierte Richtlinie nun zunächst zu erproben, hat die DKG im G-BA eine einjährige Verlängerung der Sanktionsfreiheit vorgeschlagen. Diesem Antrag sind weder der GKV-Spitzenverband noch die drei unparteiischen Mitglieder gefolgt. Im Ergebnis sehen sich die psychiatrischen Krankenhäuser nun ab dem 1. Januar 2026 erheblichen Sanktionen bei Nichterfüllung der PPP-RL ausgesetzt.
„Durch die vorgenommenen Flexibilisierungen beim Personaleinsatz haben wir die Hoffnung, dass die novellierte PPP-RL dazu beitragen wird, die Mindestpersonalvorgaben durch flexiblere Einsatzmöglichkeiten besser zu erreichen. Ein deutlicher Wermutstropfen sind aber die ab dem Jahr 2026 scharf gestellten Sanktionsregelungen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Sanktionsandrohung in Teilen negativ auf die Versorgungssicherheit und das Angebot in den psychiatrischen Kliniken auswirkt. Wir müssen das sehr genau beobachten. Denn niemand will und kann verantworten, dass die bestehende Versorgung psychisch erkrankter Menschen eingeschränkt wird“, so Dr. Gaß.
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