DKG zur Bestandsaufnahme „Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2025“

Bundesländer müssen Investitionsverpflichtungen erfüllen – Finanzierungslücke bei Krankenhäusern wächst dramatisch

Berlin, 9. Januar 2026 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Bundesländer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser endlich nachzukommen. Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich: Die Schere zwischen notwendigem Investitionsbedarf und tatsächlicher Förderung geht weiter auseinander – mit Folgen für die Versorgungsqualität.

Für das Jahr 2023 wurde ein Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von 6,52 Milliarden Euro ermittelt. Dem standen tatsächliche KHG-Fördermittel der Länder in Höhe von lediglich 3,89 Milliarden Euro gegenüber. Die daraus resultierende Finanzierungslücke beträgt über 2,64 Milliarden Euro – ein Fehlbetrag von rund 41 Prozent.

„Diese Zahlen dokumentieren ein seit Jahren wachsendes Problem. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu finanzieren. Diese Verpflichtung wird jedoch in weiten Teilen schlicht nicht erfüllt – und das zu Lasten der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten in den Kliniken“, erklärt DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß.

Im Jahr 2024 stellten die Länder rund 4,24 Milliarden Euro an Investitionsmitteln nach § 9 KHG zur Verfügung. Zwar liegt dieses Volumen nominal leicht über dem langfristigen Durchschnitt seit 1991 – inflationsbereinigt bedeutet dies jedoch einen Wertverlust von rund 39,5 Prozent gegenüber dem Jahr 1991. In nahezu allen Bundesländern stehen den Krankenhäusern heute real deutlich geringere Fördermittel zur Verfügung als vor 30 Jahren.

Gleichzeitig ist der Anteil der Krankenhausinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt seit 1991 von 0,23 Prozent auf nur noch 0,09 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Während sich das BIP seit 1991 um ca. 160 Prozent erhöht hat. Zwar ist für das Jahr 2024 ein nominaler Anstieg der Investitionsmittel zu verzeichnen, die notwendige Investitionshöhe wird allerdings trotzdem weiterhin bei weitem nicht erreicht.
Die strukturelle Unterfinanzierung schlägt sich unmittelbar in der Investitionsquote nieder: Bezogen auf die bereinigten Krankenhauskosten ist sie seit 1991 von 9,7 Prozent auf nur noch 2,8 Prozent im Jahr 2024 gefallen. Die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote liegt dagegen bei 21,85 Prozent im Jahr 2024 und übertraf damit die auf die Kosten aller Krankenhäuser bezogene Investitionsquote um das Sechsfache.
Der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro ab 2026 bis Ende 2035 ändert an dieser strukturellen Unterfinanzierung nichts. Der Fonds ist ausschließlich für den intendierten Strukturwandel der Krankenhauslandschaft vorgesehen und ausdrücklich kein Ersatz für die reguläre Investitionsfinanzierung der Länder.

„Den Krankenhäusern fehlen finanzielle Mittel für moderne Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und energetische Sanierung. Statt in eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur zu investieren, werden die Kliniken gezwungen, aus den laufenden Betriebsmitteln gegenzufinanzieren. Das belastet die Versorgung, gefährdet die Zukunftsfähigkeit und führt zu struktureller Unterdeckung“, betont Gaß.

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