PRESSEMITTEILUNG der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen

Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen zum Beschluss des Entwurfs zum Thüringer Landeshaushalt 2024 vom 29.08.2023: Kürzung der pauschalen Fördermittel in Krisenzeiten trotz Rekordhaushalt ist eine Enttäuschung für Thüringer Krankenhäuser und gefährdet die wohnortnahe medizinische Versorgung

Erfurt, 6. September 2023

„Der Beschluss zum Entwurf des Thüringer Landeshaushaltes 2024 vom 29.08.2023 zeichnet mit den Kürzungen der pauschalen Fördermittel um 25% ein düsteres Bild für die Kliniken im Freistaat Thüringen“ so das Resümee der Vorstandsvorsitzenden des Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V., Dr. Gundula Werner.

Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen zollt den Bemühungen von Frau Ministerin Werner in den Haushaltsberatungen großen Respekt. Zwar ist es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, dass unter dem Strich die Summe der Fördermittel von 70 Mio. € auf 75 Mio. € marginal angehoben wurde. Allerdings ist die beschlossene Kürzung der Pauschalfördermittel in Thüringen von derzeit rund
40 Mio. € auf 30 Mio. € nicht akzeptabel und zeigt, dass der unübersehbare Investitionsstau und der Substanzverzehr in den Kliniken – wie seit Jahren schon – auch weiterhin ignoriert werden. Zudem liegt der tatsächliche Investitionsbedarf für die 45 Thüringer Krankenhäuser bei rund 200 Mio. € p.a., Tendenz steigend. Offenbar plant man im Windschatten der großen Krankenhausreform des Bundes und trotz Rekordhaushalt in Thüringen nun bei den Krankenhäusern den Rotstift anzusetzen, so Rainer Poniewaß, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen.

Dass nach derzeitigem Stand im Thüringer Landeshaushalt 2024 insgesamt nur 75 Mio. € eingestellt sind, trifft die Krankenhäuser hart. Angesichts einer weiterhin hohen Inflationsrate und stetig steigender Baupreise und Investitionskosten im zweistelligen Prozentbereich ist dieser beschlossene Entwurf nicht nachvollziehbar und auch ein Zeichen fehlender Wertschätzung für die sehr engagierte Arbeitsleistung der Beschäftigten in den Thüringer Krankenhäusern. Die Krankenhäuser, die insbesondere in Krisensituationen wie der Corona-Pandemie als Rückgrat der medizinischen Versorgung agieren, werden nun mit der Refinanzierung einer guten baulichen Infrastruktur und einer zeitgerechten, hochtechnologischen und apparativen Ausstattung allein gelassen. „Angesichts stark steigender Baupreiskosten ist eine Kürzung der Fördermittel das völlig falsche Signal“, so Dr. Gundula Werner.

Der Freistaat Thüringen muss seiner gesetzlich verankerten Investitionsverpflichtung dringend nachkommen. Die Krankenhäuser sind in vielen Regionen – neben ihrer Rolle als wichtiger Versorger im Gesundheitswesen - einer der größten Arbeitgeber und somit ein bedeutender regionaler Wirtschaftsfaktor, insbesondere im ländlichen Raum. „Wer innovative und zukunftsfeste Strukturen fordert“, so Poniewaß, „der muss auch eine auskömmliche Finanzierung über den Landeshaushalt sicherstellen. Die im Beschluss des Haushaltsentwurfs abgebildete Absenkung der pauschalen Fördermittel des Freistaates Thüringen wird auf dem Rücken der Versorgung der Patientinnen und Patienten ausgetragen und ist angesichts eines Rekordhaushaltes, der um rund 700 Mio. € steigt, nicht nachvollziehbar.“

„Wir haben daher auch die klare Erwartungshaltung, dass der Entwurf in den weiteren Beratungen im Thüringer Landtag nachgebessert wird und die Krankenhäuser eine angemessene Refinanzierung ihres Investitionsbedarfs erhalten, zu dem der Freistaat Thüringen gesetzlich verpflichtet ist“, so Dr. Gundula Werner.
Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, für die der Freistaat und die Kommunen die gesetzliche Verantwortung tragen. Zudem ist wichtig, auch die Krisensicherheit in der energetischen Versorgung und Aspekte der Nachhaltigkeit von Krankenhäusern weiterhin im Blick zu behalten, um z.B. eine zunehmende Unabhängigkeit von klassischen Energieträgern zu erreichen und die CO2-Emissionen zu verringern. „Eine Kürzung der pauschalen Fördermittel zeichnet hier ein falsches Bild und ist für viele Krankenhäuser ein herber Rückschlag“, so Poniewaß. Für die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Versorgung in den Krankenhäusern müssen die Pauschalfördermittel daher nicht gesenkt, sondern deutlich angehoben werden.

Die Krankenhäuser benötigen insbesondere in diesen besonderen herausfordernden Zeiten investive Planungssicherheit, um sich auf ihre Kernkompetenz, die Behandlung von Patientinnen und Patienten, konzentrieren zu können. Die Pauschalförderung muss für die Krankenhäuser daher eine verlässliche Größe sein und darf keinen Kürzungen unterliegen. Die Krankenhäuser haben sich bereits auf den Weg gemacht, sich dem Wandel zu stellen, aber sie benötigen eine verlässliche investive Unterstützung des Freistaates Thüringen, auf die sie im Übrigen auch einen gesetzlich verbrieften Anspruch haben.
Der beschlossene Entwurf ist daher in den weiteren Haushaltsberatungen im Thüringer Landtag dringend zu korrigieren. Die drastische Kürzung der Pauschalfördermittel ist eine schlechte Nachricht für die Thüringer Krankenhäuser und die Patientenversorgung “, fasst Dr. Gundula Werner die Situation aus Sicht der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen zusammen.

Erläuterung zur Krankenhausfinanzierung: Die Krankenhäuser in Deutschland werden durch eine duale Finanzierung gefördert. Das bedeutet, dass die Länder gesetzlich verpflichtet sind, auskömmliche Investitionsmittel für die bauliche Infrastruktur und eine zeitgemäße apparative Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten werden von den Krankenkassen im Wesentlichen über Fallpauschalen getragen.

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