DKG zu einer Reform der Psychiatrie und Psychosomatik

Kliniken legen Positionen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung vor

Berlin, 18. Januar 2024 – Anlässlich der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 17. Januar hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Positionen zur Reform der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung in Deutschland veröffentlicht. Zentrale Leitidee für eine Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung in Deutschland ist die Förderung regionaler Versorgungsnetzwerke, die fließende Übergänge zwischen vollstationärer, teilstationärer, stationsäquivalenter und ambulanter Behandlung ermöglichen. Bereits heute sind psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser Koordinationsplattformen der Versorgung in den Regionen und elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die Forderungen bestehen dabei aus sechs Kernpunkten: Etablierung sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke, Weiterentwicklung des Vergütungssystems, patientenorientierte Weiterentwicklung der Personalanforderungen, Abbau von Dokumentationsbürokratie, Aufbau digitaler Infrastruktur und Ausbau und Sicherstellung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

„Die Diskussionen um die Krankenhausreform haben immer die Somatik im Mittelpunkt. Dabei wird die psychiatrische Versorgung in unseren Krankenhäusern immer wichtiger und darf nicht vergessen werden. Wie wichtig die Psychiatrie und Psychosomatik ist, ist nicht zuletzt während und nach der Corona-Pandemie mit ihren psychischen Folgen deutlich geworden. Die Psychiatrien leiden ebenso wie die anderen Bereiche der stationären Versorgung unter mangelhafter Finanzierung, Personalmangel, Überbürokratisierung, fehlender Digitalisierung und vielem mehr. 2024 muss endlich das Jahr der Krankenhausreform werden. Der Bundesgesundheitsminister muss Klartext reden, was die Krankenhäuser erwartet und mit seinen Amtskolleginnen und
-kollegen in den Ländern kooperieren. Wir erwarten, dass die Psychiatrie und Psychosomatik dabei angemessen berücksichtigt wird“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Die sechs Kernforderungen der DKG:
Für eine konsequente Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung in Deutschland fordern die Krankenhäuser:

  1. Etablierung starker sektorenübergreifender regionaler Versorgungsnetzwerke in der Psychiatrie und Psychosomatik
    • Entwicklung von flexiblen Versorgungsmöglichkeiten
    • Abbau von Barrieren für die teilstationäre, stationsäquivalente und ambulante Behandlung
    • Etablierung von sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen
  2. Weiterentwicklung des Vergütungssystems
    • Überführung von Modellvorhaben nach § 64b SGB V als Optionsmodell in die Regelversorgung
    • Weiterentwicklung bestehender Regelfinanzierung zur Erreichung eines konsistenten Vergütungssystems
    • Abbau unnötiger bürokratischer Aufwände
  3. Weiterentwicklung der Personalanforderungen des G-BA
    • grundsätzliche Überarbeitung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) orientiert an Patientenbedarfen und mit höherer Flexibilität beim Personaleinsatz
    • Differenzierung zwischen Personalbemessung und Mindestvorgaben
    • Auflösung starrer Berufsgruppen- und Regelaufgabenzuordnungen und limitierter Anrechnungsmöglichkeiten
    • Etablierung stufenweiser und verhältnismäßiger Sanktionen
    • vollständige Finanzierung der erforderlichen Personalausstattung
  4. Abbau nicht notwendiger Dokumentations- und Nachweispflichten
    • Reduzierung bürokratischer Belastungen resultierend aus der PPP-RL, dem PEPP-System, des Psych-Personalnachweises und des Psych-Krankenhausvergleiches, den Struktur- und Abrechnungsprüfungen sowie den Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes
    • Anpassung von Dokumentationspflichten mit Reduktion auf das notwendige Mindestmaß
  5. Nutzen der Digitalisierung für die Psychiatrie und Psychosomatik
    • Schaffung einer belastbaren und sicheren digitalen Infrastruktur
    • Ausbau von E-Health und Telemedizin für eine verbesserte Versorgung befördern
  6. Besondere Berücksichtigung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen
    • Verhinderung eines Abbaus stationärer Versorgungsstrukturen
    • Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Akutversorgung
    • Unterstützung bei der Etablierung neuer Versorgungsmodellen, der Bekämpfung des Fachkräftemangels, dem Ausbau der Ausbildungs- und Studienkapazitäten sowie der Förderung der Psychiatrischen Institutsambulanzen und digitaler Angebote in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Das Positionspapier finden Sie im Anhang und auf der Website der DKG unter www.dkgev.de.

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