PRESSEMITTEILUNG Nr. 02/2024 der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen

Die Landeskrankenhausgesellschaft mahnt: Thüringen muss in der entscheidenden Bundesratssitzung am 22.03.2024 die richtigen Weichen stellen – Verbindliche Zusagen des Bundes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser dringend erforderlich!  

Erfurt, 15. März 2024

Die Landeskrankenhaugesellschaft Thüringen (LKHG) mahnt im Hinblick auf die Bundesratssitzung am 22.03.2024, in der auch das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) durch die Länder verabschiedet werden soll, verbindliche Zusagen des Bundes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser an. „Die wirtschaftliche Sicherung der Thüringer Krankenhäuser ist eine unabdingbare Voraussetzung, ohne die der Freistaat Thüringen dem Krankenhaustransparenzgesetz am 22.03.2024 nicht zustimmen kann. Die Fehlentscheidung Thüringens im Vermittlungsausschuss muss in dieser Sitzung korrigiert werden“, so die Vorstandsvorsitzende des Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. (LKHG),
Dr. Gundula Werner in der heutigen Pressekonferenz der LKHG in Erfurt.

„Der Freistaat steht hier in besonderer Verantwortung gegenüber den Thüringer Krankenhäusern, das haben wir bereits in dem offenen Brief an Ministerpräsident Ramelow vom 05.03.2024 deutlich adressiert“, so Dr. Gundula Werner weiter. 

In der heutigen Pressekonferenz der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. machte auch Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner deutlich: „Die Thüringer Krankenhäuser brauchen dringend eine nachhaltige und wirtschaftliche Finanzierung ihrer Betriebskosten. Mit dem Vorziehen des Transparenzgesetzes hat der Bundesgesundheitsminister den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Die eigentlich wichtige Vergütungsreform lässt weiter auf sich warten. Auch der angekündigte Transformationsfonds wird keine kurzfristige Entlastung für die Krankenhäuser bringen. Ich fordere den Bundesminister auf, vor der schwierigen Situation der Krankenhäuser nicht weiter die Augen zu verschließen.“

Michael Musick, Geschäftsführer der REGIOMED Kliniken GmbH, zu denen auch die Thüringer Standorte in Neuhaus und Sonneberg gehören, ergänzt: „Wir haben heute in der Pressekonferenz nochmals deutlich gemacht, dass die Kostenentwicklung allein in den Jahren 2021 - 2023 in unserem Klinikum deutlich höher als 10 % beträgt, diese werden aber aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen kaum refinanziert. Der Gesetzgeber muss daher nachbessern, das Krankenhaustransparenzgesetz muss verbindliche Zusagen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser beinhalten.“

„Wir erwarten, dass die Landesregierung in Thüringen nunmehr ihre Verantwortung für die Krankenhäuser im Bundesrat wahrnimmt. Wir wissen daher sehr zu schätzen, dass Frau Ministerin Werner sich auch bereits in der Vergangenheit sehr stark für eine verbesserte Krankenhausfinanzierung eingesetzt hat. Nun ist der Ministerpräsident in der Bundesratssitzung am Zug: Wenn die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser durch den Bundesgesetzgeber nicht sichergestellt wird und die Länder dem Gesetz ohne verbindliche Finanzzusagen zustimmen, sind die Patienteninnen und Patienten, die Krankenhäuser aber auch der Freistaat Thüringen, dem die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung obliegt, die Leidtragenden“, so das Resümee von Dr. Gundula Werner.

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