Krankenhausplanung Thüringen: Rechtsschutzmöglichkeiten gegen neue Feststellungsbescheide
Aufgrund der Neuausrichtung der Krankenhausplanung hin zur Zuweisung von Leistungsgruppen und dem damit zusammenhängenden Erlass neuer Feststellungsbescheide können verschiedene Fragen zu den Rechtsschutzmöglichkeiten entstehen. Daher bietet die LKHG ihren Mitgliedern ein Seminar zum Thema „Krankenhausplanung Thüringen: Rechtsschutzmöglichkeiten gegen neue Feststellungsbescheide“ an.
Die Referentin ist Frau Dr. Heike Thomae von der Anwaltskanzlei Quaas & Partner.
Die Veranstaltung wird die gesetzlichen Hintergründe/Voraussetzungen, Erfahrungen aus den Klageverfahren in NRW und insbesondere die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Versagung von Leistungsgruppen unter Einbeziehung der Thüringer Regelungen und Entwicklungen beinhalten.
Die Teilnahme am Seminar ist unseren Mitgliedskrankenhäusern vorenthalten. Das Rundschreiben dazu finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.
